Ablauf

 in der WELL Physiotherapie

1. Termin

Anamnesegespräch, Physiotherapeutische Untersuchung, Definieren der Therapieziele (25 Min.)

Das Anamnesegespräch beinhaltet eine ausführliche Aufnahme des Ist-Zustandes. Dabei spielen neben den aktuellen Beschwerden auch die medizinische Vorgeschichte sowie Lebensumstände (Beruf, Hobbies, Soziales Umfeld, Lebensstil usw.) eine wichtige Rolle.

In der physiotherapeutischen Untersuchung beurteilt der/ die PhysiotherapeutIn als erstes die Bewegungsfähigkeit und Koordination der betroffenen Gelenke. Um eine ganzheitliche Einschätzung machen zu können und die Ursachen für die Beschwerden zu finden, sind gegebenfalls weitere Tests zur Überprüfung aller Körpersysteme nötig. So werden zum Beispiel auch das Nervensystem, das Gleichgewichts- und das Visuelle System getestet oder weitere Untersuchungen vom Organsystem empfohlen.

Innerhalb der ersten beiden Physiotherapie Sitzungen wird gemeinsam ein Therapieziel formuliert. Anhand dieses Therapieziels werden die möglichen Physiotherapeutischen Massnahmen geplant und der Behandlungsverlauf fortlaufend dokumentiert.

WELL Physio Gespräch

2. – 6. Termin

Physiotherapeutische Behandlung, Erstellen Übungsprogramm, Zwischenuntersuchung (25 Min.)

Ab der zweiten Physiotherapie Sitzung beginnt die eigentliche physiotherapeutische Behandlung. Manuelle oder Passive Behandlugnstechniken werden unterstützend zu aktiven Therapiemethoden eingesetzt. Der Therapieverlauf wird fortlaufend dokumentiert und das Therapieziel überprüft.

WELL Physio Behandlung

7. – 9. Termin

Physiotherapeutische Behandlung, Abschlussuntersuchung, Rücksprache mit dem Arzt (25 Min.)

Innerhalb der letzten drei Sitzungen wird festgehalten ob das Therapieziel bereits erreicht wurde oder weitere Massnahmen zur Erreichung des Therapieziels nötig sind. Gegenbenfalls erfolgt eine Rücksprache mit dem behandelnden Arzt. Folgende Optionen sind nach der ersten Physiotherapie Verordnung möglich:

  • A) Zweite Physiotherapie Verordnung
    Es sind weitere Physiotherapeutische Massnahmen zur Erreichung des Therapieziels nötig. Pro Fall werden von der Krankenkasse/ Unfallversicherung maximal vier Verordnungen akzeptiert. Sind weitere Physiotherapeutische Massnahmen nötig, muss bei der Krankenkasse/ Unfallversicherung eine Kostengutsprache eingeholt werden, dafür wird ein schriftlicher Arztbericht benötigt.
  • B) Medizinische Trainingstherapie (MTT)
    Die Medizinische Trainingstherapie kann parallel oder im Anschluss an eine Physiotherapie Verordnung durchgeführt werden. Im Vordergrund stehen aktive Therapiemassnahmen zur Kräftigung und Stabilisation, sowie Verbesserung der Beweglichkeit und Koordination. Die MTT kann unter Aufsicht oder als selbständiges Training durchgeführt werden.
  • C) weitere Abklärungen
    Konnten mit Physiotherapeutischen Massnahmen keine Fortschritte erzielt werden, wird sich der/die PhysiotherapeutIn mit dem behandelnden Arzt in Verbindung setzen.
  • D) Abschluss und selbständiges Weiterführen des Trainings
    Wurden die Therapieziele erreicht, wird die Physiotherapeutische Behandlung abgeschlossen.
    Zur Sicherstellung des Therapieerfolges und Verhinderung eines Rückfalles wird das Weiterführen des Heimprogramms oder zusätzliches Training empfohlen.
WELL Physio Behandlung
WELL Physio MTT

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Die physiotherapeutische Behandlung ist bei vielen Beschwerden eine Alternative oder sinnvolle Ergänzung zur operativen oder medikamentösen Behandlung.Physiotherapie ist ein Überbegriff für verschiedene Therapiemethoden zur Behandlung von Gesundheitsstörungen, insbesondere von Beschwerden des Bewegungsapparates. Die Anwendung verschiedener aktiver und passiver Behandlungsformen hilft Schmerzen zu lindern, die fundamentale Beweglichkeit wiederherzustellen und unausgewogene Muskelkraftverhältnisse auszugleichen.